A
Eine Trennung ist nicht nur in emotionaler Hinsicht sehr belastend. Schnell kommen auch zahlreiche rechtliche Fragen auf. Wir vertreten Sie in allen mit einer Trennung zusammenhängenden Streitigkeiten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Wir begleiten Sie im Scheidungsverfahren, berechnen Ihre Unterhaltsansprüche und setzen diese gerichtlich durch bzw. wehren Ansprüche der Gegenseite ab. Wir unterstützen Sie auch in Kindschaftssachen wie z.B. Sorgerechts- und Umgangsverfahren mit hoher Fachkompetenz und dem notwendigen Einfühlungsvermögen. Auch in weiteren familienrechtlichen Angelegenheiten wie der Anfechtung einer Vaterschaft oder Gewaltschutzverfahren stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Durch unsere Spezialisierung auf das Familien- und Ausländerrecht vertreten wir Sie gerne auch in familienrechtlichen Verfahren, die einen großen Bezug zum Aufenthaltsrecht haben.
B
Sie sind von einer Ausweisung oder gar Abschiebung bedroht und benötigen juristische Unterstützung? Ihr Asylantrag ist abgelehnt worden? Wir setzen uns vollumfänglich für Ihre Interessen ein und stehen Ihnen im Kampf um Ihre Asylanerkennung und Ihre Aufenthaltserteilung mit individuellen Lösungsansätzen zur Seite. Frau Rechtsanwältin Mushfiq verfügt über inzwischen 14-jährige Erfahrung in der Bearbeitung von ausländerrechtlichen Mandaten. Wir beraten und vertreten Sie gerne in Asylverfahren, Verfahren betreffend die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, bei Einbürgerungen, Familienzusammenführungen, drohenden Ausweisungen oder Abschiebungen, der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis sowie in ausländerrechtlichen Verfahren mit strafrechtlichen Bezügen.
C
Wir sind Ihre Ansprechpartnerinnen rund um das Thema Kündigungsschutz. Möchten Sie gegen eine Kündigung vorgehen, vertreten wir Sie im Rahmen einer Kündigungsschutzklage. Auf diese Weise kann häufig eine Rücknahme der Kündigung bewirkt oder eine Abfindung erkämpft werden. Darüber hinaus prüfen wir Ihren Arbeitsvertrag oder Ihr Arbeitszeugnis auf negative Formulierungen.
D
Wir vertreten Sie gerne in Verfahren des allgemeinen Zivilrechts und insbesondere des Verkehrsrechts. Wir übernehmen nach einem Verkehrsunfall die Unfallregulierung für Sie und setzten Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld für Sie durch.